Geschäftsbedingungen des Hotel Port Royal

Vielen Dank für das Vertrauen und Interesse, das Sie uns entgegenbringen. Bitte schenken Sie diesen Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn sie enthalten wichtige Informationen über das zwischen Ihnen und uns (Tussauds Heide-Metropole GmbH) begründete Rechtsverhältnis.

  1. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Tussauds Heide-Metropole GmbH ihn schriftlich bestätigt.
  2. Am Anreisetag kann das Zimmer ab 16.00 Uhr in Anspruch genommen werden. Am Abreisetag bitten wir Sie, die Zimmer bis 10.00 Uhr freizugeben.
  3. Die Tussauds Heide-Metropole GmbH vermietet eingerichtete Zimmer. Sie als Gast werden gebeten, Räume und Inventar pfleg-lich zu behandeln. Schäden, die während der Mietdauer durch Ihr Verschulden an der Mietsache entstehen, haben Sie zu ersetzen.
  4. Bei Aufenthalten ohne vorherige Anmeldung, bei Kurzbuchungen und bei Vertragsverlängerungen am Ort ist bei Vertragsabschluss der volle Rechnungsbetrag fällig. Sofern der Betrag nicht gezahlt wird, ist die Tussauds Heide-Metropole GmbH zum sofortigen Rücktritt berechtigt.
  5. Treten Sie vor dem 28. Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so entsteht für Sie eine Stornogebühr in Höhe von 10%, bei einem Rücktritt innerhalb von 27 Tagen bis 14 Tagen vor Mietbeginn entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 25%, bei einem Rücktritt innerhalb von 13 Tagen bis 8 Tagen vor Mietbeginn entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50% und bei Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 80% des Rechnungsbetrages. Die Mindeststornogebühr beträgt je Unterkunft 47,50 EURO. Bei Nichtantritt der Reise wird eine Stornogebühr in Höhe von 80% des Rechnungsbetrages berechnet. Die Tussauds Heide-Metropole GmbH hat das Recht, den konkreten Schaden gemäß § 651 BGB analog zu berechnen, wenn eine anderweitige Vermietung nicht möglich gewesen ist. Sofern das Mietobjekt anderweitig vermietet werden konnte, ermäßigt sich die Stornogebühr auf 10 % des Rechnungsbetrages. Sie sind berechtigt, im Einzelfall nachzuweisen, dass der Tussauds Heide-Metropole GmbH niedrigere Kosten entstanden sind.
  6. Der Rechnungsbetrag sowie eventuelle Nebenkosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Für Sonder- angebote gelten die Preise laut Programmausschreibung. Die Tussauds Heide-Metropole GmbH behält sich das Recht vor, das Programm oder einzelne vereinbarte Leistungen in zumutbarem Umfang zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es fordern.
  7. Bei telefonischer Buchung kommt ein Beherbergungsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der Allge-meinen Geschäftsbedingungen zustande. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn Sie als Gast nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Buchungsbestätigung ausdrücklich erklären, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren. Die Tussauds Heide-Metropole GmbH hat in der Buchungsbestätigung schriftlich auf die Wirkung des Schweigens hinzuweisen.
  8. Die von der Tussauds Heide-Metropole GmbH bestätigte Mietsumme muss spätestens 21 Tage vor Mietbeginn auf einem Konto der Tussauds Heide-Metropole GmbH eingegangen sein. Wird die Zahlung nicht geleistet, behält sich die Tussauds Heide-Metropole GmbH vor, die Buchung zu stornieren. Bei Anreise werden am Empfang die Gästeinformation einschließlich Schlüssel und ggf. ein Transponder ausgehändigt.
  9. Sie als unser Gast sind nicht berechtigt, mehrere Personen in die Mieteinheit aufzunehmen, als in der jeweils gültigen Rechnung vorgesehen sind. Bei Verletzung dieser Regelung ist die Tussauds Heide-Metropole GmbH berechtigt, den Mietvertrag aufzuheben und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.
  10. Mängel oder Störungen sind an der Hotel-Rezeption sofort mitzuteilen. Sie können bei einem Mangel oder einer Störung nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel Ihre Reservierung kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits geboten ist.
  11. Tierhaltung in den Hotelzimmern ist nicht gestattet.
  12. Für einen Transponder ist ggf. eine Kaution von 20,00 EURO zu hinterlegen.
  13. Die am Ort aushängende Hotel- und Parkordnung ist Bestandteil des Vertrages. Die Tussauds Heide-Metropole GmbH erwartet, dass jeder Gast die Sitten, Gebräuche und Gesetze respektiert. Sollte ein Gast gegen sie verstoßen, gibt der Gast der Tussauds Heide-Metropole GmbH die Möglichkeit, den Beherbergungsvertrag nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall zu kündigen. In diesem Fall kann die Tussauds Heide-Metropole GmbH Schadenersatz in Höhe von 80 %, auf Nachweis jedoch 100 % des Buchungsbetrages verlangen.
    Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann ein sofortiger Ausschluss in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Gastes.
  14. Bei Inanspruchnahme von sportlichen Einrichtungen übernimmt die Tussauds Heide-Metropole GmbH nur eine Haftung für Schäden, die den Gast bei der Ausübung der sportlichen Tätigkeit treffen, wenn die Tussauds Heide-Metropole GmbH grob fahrlässig gehandelt hat und als Veranstalter dieser sportlichen Tätigkeit auftritt. Die Geltendmachung von Schäden gegen etwaige Drittveranstalter bleibt hiervon unberührt.
  15. Soweit Ihnen als Gast bei dem Besuch der Tussauds Heide-Metropole GmbH Sachen verloren gehen, Sachen beschädigt oder zerstört werden, tritt eine Schadensersatzpflicht nur ein, wenn der Verlust oder die Beschädigung der Sachen von der Tussauds Heide-Metropole GmbH oder der in den jeweiligen Bereichen tätigen Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
  16. Im Miet-/Reisepreis ist keine Rücktrittsversicherung enthalten; deshalb empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer sol-chen.
  17. Mündliche Absprachen, die von diesen Bedingungen zum Mietvertrag abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Tussauds Heide-Metropole GmbH.
  18. Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt.
  19. Als Gast erklären Sie sich mit der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Information und Werbung im Rahmen der Bestimmung des Datenschutzgesetzes einverstanden. Das Einverständnis kann jederzeit formlos gegenüber der Tussauds Heide-Metropole GmbH widerrufen werden. Mit Zugang des Widerrufs werden die Daten ge-löscht.
  20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Soltau. Für Rechtsbeziehungen gilt Deutsches Recht.


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